1997 |
Der
Verfassungsgerichtshof des Landes Thüringen weist die Klage der ehemals
eigenständigen Gemeinden Vieselbach, Büßleben, Kerspleben,
Linderbach-Azmannsdorf, Mittelhausen, Schwerborn und Stotternheim gegen
die Eingemeindung nach Erfurt ab. Damit sind diese rechtskräftig Ortsteile
von Erfurt. |