...noch mehr Spannung - Brief an das Landesverwaltungsamt vom 26. Februar 2007:

 

Landesverwaltungsamt

Raumordnungsverfahren zur geplanten 380 kV - Leitung vom UW Vieselbach zum
UW Altenfeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie haben uns freundlicher Weise die Projektmappe Thüringer Strombrücke zum Raumordnungsverfahren zur Einsichtnahme überlassen.
Damit ermöglichten Sie uns auch eine intensivere Kenntnisnahme der gesetzlichen Grundlagen und wissenschaftlichen Untersuchungen sowie der daraus gezogenen Schlussfolgerungen für eine geplante Freileitungstrasse.

 

Gestatten Sie uns nachfolgende Stellungnahme zum Pkt. 4 Wirkung der Freileitung auf den Menschen unter der Annahme des Baues der 380 kV - Leitung parallel zur bestehenden 380 kV - Freileitung in unmittelbarer Ortsnähe:

 

Bei der Erstellung des Gutachtens durch den Vorhabensträger wurden zur Ermittlung der maximal zu erwartenden elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten 2 Varianten bei Annahme idealisierter Abstände zu bestehenden Grundstücken und Gebäuden zu Grunde gelegt.
Variante verschiedene Mastbaureihen einschließlich der Mitnahme einer 110 kV- Doppelleitung
Variante verschiedene Mastbaureihen bei Parallelführung einer 110 kV- Doppelleitung

 

Eine Variante Parallelführung zu einer bestehenden 380 kV- Leitung, die im bereits erwähnten unzulässigen Abstand zu Wohngebäuden in Hochstedt besteht, ist hier vernachlässigt worden.
Wir stellen hier das Gutachten im analytischen Ansatz, in nachfolgenden Berechnungen durch die Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie Berlin in seiner Sachbezogenheit und Rechtlichkeit in Frage.

 

 

 


Als Berechnungsgrundlagen wurden technische Annahmen und örtliche Vorbelastungen betrachtet, die eine Extremsituation Hochstedt nicht berücksichtigten.
Im Pkt 4.1.3 heißt es wörtlich:
" Weitere Vorbelastungen sind für die Betrachtungen nicht relevant, da diese nur
punktuell, in einem ausreichendem Abstand zur Freileitung und / oder in geringer Größe auftreten.
Vorbelastungen durch die elektrische Installation in Wohngebäuden bzw. durch die Anwendung elektrischer Haushaltsgeräte sind hier ebenfalls nicht relevant, da ein ausreichender Abstand der Freileitung gewährleistet ist."

 

Im Pkt. 4.1.4 Bewertung der Berechnungen wird darauf verwiesen, dass ab 100 m Entfernung der Einfluss des Magnetfeldes der Freileitung auf den Menschen aus - geschlossen ist.
Umso unverständlicher ist hier, dass die Situation Hochstedt zu Beginn des Trassenabschnittes UW Vieselbach - UW Altenfeld im Gutachten keine spezifische Rolle spielt.
In den Schlussfolgerungen, im Pkt. 4.1.5 werden immissionsmindernde Aktivitäten vorgeschlagen
· u.a. Trassenführung nicht näher als 100 m zu Gebäuden und Grundstücken, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt dienen wie Wohngebäude, Kindergärten, Spielplätze u. ä. somit werden Wirkung auf den Menschen praktisch ausgeschlossen.

Eine Aussage zur genauen Trassenführung und notwendige technische Konsequenzen zur bestehenden 380 kV- Leitung für den sensiblen Bereich Hochstedt hätte im Gutachten im Falle des tatsächlichen Trassenbaues also Berücksichtigung finden müssen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

sehr wohl wissend, dass Sie gegenüber unserer Belange und Sorgen sehr aufgeschlossen sind, sehen wir uns als Bürgerinitiative veranlasst, Ihnen in Ergänzung unserer Stellungnahme vom 12.02.2007 unsere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gutachtens mitzuteilen.
Inwieweit es sich um einen Verfahrensfehler handelt, kann unsererseits nicht beurteilt werden.
Einer Information Ihrerseits sehen wir gern entgegen und bedanken uns bei Ihnen für Ihre Bemühungen.

 


Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerinitiative Hochstedt