Durch eine Tür gelangte man in den südlich des Doms gelegenen Kreuzgang. Gleich nach dem Eingang stand man vor einer halben gotischen Kuppel, der Tonsurkapelle, mit einer Jesusfigur im Zentrum. In beiden Richtungen ging es von hier unter den Arkaden - dem Kreuzgang - rings um den Innenhof. Hier im Kreuzgang waren vor einiger Zeit Reste des 937 gegründeten St. Mauritius-Klosters gefunden worden, welches vermutlich durch einen Brand im 13. Jahrhundert zerstört worden war.

 

Kreuzgang

Sarkophag Erzbischof Ernst von Sachsens vor dem Hauptportal
 
Vor dem Dom

Einer der hier in Magdeburg residierenden Erzbischöfe war Ernst II. von Sachsen, der Ende des 15. Anfang des 16, Jahrhunderts den Dombau vorantrieb. Sein Grabgelege vor dem Hauptportal zwang seit 1513, dem Todesjahr des Erzbischofs, alle Gläubigen, den Seiteneingang zu benutzen, wollten sie in den Dom gelangen. Das war der Eingang, durch den auch wir das Gebäude betreten und nun, nach der Besichtigung, wieder verlassen hatten.

Vom Dom aus waren es nur einige Schritte bis zu einer Art Stadtplan, der auf einem Sockel montiert war und plastisch die Stadt Magdeburg in vergangenen Zeiten mit Stadtmauer und anderen Befestigungen  zeigte.

Am Stadtplan Überbleibsel vom Kaiserpalast
Blick über den Domplatz zum Hundertwasserhaus Rundgang am Domplatz

Wenige Schritte waren es von diesem Stadtplan bis zu zwei steinernen Säulen. Sie sollen die einzigen Überbleibsel des einstigen Kaiserpalastes von Otto I. sein, wie uns der Stadtführer sagte. Wie sich durch archäologische Grabungen zeigte, befand sich der Palast einst an der Westseite des heutigen Platzes.

Bei den meisten, der um den Domplatz liegenden Gebäude handelt es sich um Häuser der Landesregierung. Die barocken Fassaden mussten nach der Zerstörung im Krieg wieder aufgebaut werden und beherbergen neben dem Sitz des Ministerpräsidenten, Ministerien und das Parlament von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es viele Geschichten zu erzählen, die zu den verschiedenen Häusern gehörten. Eine handelte davon, dass vor Jahrhunderten ein verdienstvoller Beamter das entsprechende Haus auf Lebenszeit unentgeltlich bewohnen durfte, dieses Recht aber nicht beanspruchte, weil er wegen Hochverrats lieber die Gastlichkeit des Magdeburger Kerkers in Anspruch nahm.

 

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