Aufzeichnung zur Hinrichtung einer wegen Hexerei (Milchzauberei) verurteilten Frau in Hochstedt. Der Inhalt des Textes stammt aus

Wolf Wambachs Aufzeichnungen 1507 - 1547
StadtA Erfurt 5/100-21, Bl 38 v.

 

Ittem off den Frittagk vor Pfingsten [9. Juni 1538 - Pfingstsonntag]
Hatt man eyne melchzeuberin die ist

von Hockstedtt gewest zue erst ge
koppftt danach gebrannt was

[...]
dass sie nichtz hatt wollen
sage auch zwo stunde lassen

hengen im gefencknisz und
[...]
sie nichtz wollen sage [...]
hockstett für das haus gefuhrt und
[...]
sie für der Thür gekopfftt

Am Rand: Eyne Melch
Zeuberin gekopft
Zu Hochstedt

 

 

 

Eine weitere Quelle ist die Erphordische Chronika von Magister Johannes Vuellendorffius
StadtA Erfurt 5/100-26 S. 341

Darin steht:

Auf Freitag nach Bonifacy [5. Juni] hat der Rath zu Erffurt einer [...] / Lassen den Kopf abschlagen und danach mit Feuer verbrennen, die / ist eine Zeuberin zu Hochstedt gewest.

Am Rand:
Zeuberin verbrannt 

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