Vorzeit
Die Zeit bis zur ersten urkundlichen Erwähnung
Bei Sohnstedt entspringt ein Bach, der sich in nördliche Richtung schlängelt und bei Wallichen in die Gramme mündet. Unterwegs nähren weitere Quellen das fließende Gewässer. Etwa in der Hälfte seines Verlaufs, liegt eingebettet in einem bewaldeten Tal, Hochstedt.
Der Ort liegt südlich im Thüringer Becken, dessen Struktur vor etwa 1,5 Millionen Jahren im Pleistozän als Grenze der letzten Eiszeit, also als Endmoränenlanschaft entstand. Im Erdaltertum war dieses Gebiet lange Zeit Meeresraum. Es wurde mit seinen abgelagerten Sedimenten mehrfach in süd-westlicher oder nord-östlicher Richtung aufgefaltet und angehoben aber auch abgetragen und eigeebnet.
Wesentliche sogenannte Störungen im Thüringer Becken sind weitgespannte Aufwölbungen des Trias über Salzkissen von Zechstein. Diese sind zum Beispiel der Ettersberg und das Tannrodaer Gewölbe. Im Tertiär wurden die umliegenden Gebirge emporgehoben und eine Tiefebene nahm das Thüringer Becken ein.
Das Becken, welches zum großen Teil durch die Unstrut und ihre Nebenflüsse entwässert wird, war ursprünglich fast zusammenhängend von Eichen-, Hainbuchen- und Rotbuchenwäldern bedeckt. In kontinentalem und relativ niederschlagsarmen Klima mit zum Teil weniger als 500 Millimetern Jahresniederschlag konnten sich humusreiche Lehmböden entwickeln.
Wann sich in der kleinen, sicherlich schon damals fruchtbaren Hochstedter Senke erste Siedler niederließen lässt sich nicht ermittel, da (bisher) keine archäologischen Bodenfunde vorliegen. Kürt schreibt in Aus Vieselbachs Vergangenheit, dass die ältesten Ortsnamen auf -ingen enden und die Namen mit -stedt am Ende darauf folgten. Diese ließen sich wiedrum zwei Gruppen zuordnen. Zum einen in die, welche einfach Stedt, Stedten heißen oder mit Landschaftsmerkmalen gebildet werden und zum zweiten solche, die mit Personennamen gebildet sind. Die erste Gruppe wird dabei als die ältere betrachtet.
Flurbezeichnungen in der Nähe Hochstedts, wie Auf der Kummel verweisen auf die germanische Zeit vom 3. bis Mitte des 5. Jahrhunderts.
Ersterwähnungsurkunde von 1104
Ersterwähnungsurkunde vom Jahr 1104 des Erzbischofs Ruthard von Mainz
Jahr 1144
Marggraf Conrad giebt seinen Consens zu einer Schenckunq nach Erfurt.
Noch in diesem Jahr ist in Marggraf Comrads Nahmen zu Erfurt folgende Handlung verrichtet worden. Einer von seinen Ministerialen, nahmens Diemo, ward ein Münch im Kloster S. Petri und Pauli zu Erfurt, und brachte seine Güter mit ins Kloster. Solche bestunden aus 8. Hufen, nebst darzu gehörigen Leibeigenen und einem Weinberge zu Hochstedt, wie auch drey Hufen zu Urleiben. Weil nun solche Stücke von Marggraf Conraden zu Lehn gingen, so muste er erst seinen Consens darzu geben, und also hat er besagte Güter und Leute Grafen Sizoni und Lamberten übergeben, welche sie hernach auf dem Altar derer bemeldten Apostel überreichet und geopfert haben...
Auszug aus:
Geschichte des Durchlauchtigen Fürsten, Herrn Conrads des Großen, Geborenen Grafen von Wettin, Marggrafen zu Meißen und Lausitz, Aus tüchtigen Urkunden zusammen gebracht von Christian Schöttgen. (von 1745)
Jahr 1327
Urkundentext vom 20. Juni 1327, in welchem Hermann, Graf von Gleichen der Stadt Erfurt für die Zahlung von 200 Mark die Grafschaft Vieselbach als Pfand überlässt. Neben weiteren Dörfern in der Umgebung wird Hochstedt (Hacstete) genannt.
Aus dem Urkundenbuch von Erfurt, Band II
Herausgegeben von der Historischen Commission der Provinz Sachsen
Bearbeitet von Dr. Carl Beyer
Jahr 1538
Aufzeichnung zur Hinrichtung einer wegen Hexerei (Milchzauberei) verurteilten Frau in Hochstedt. Der Inhalt des Textes stammt aus
Wolf Wambachs Aufzeichnungen 1507 - 1547
StadtA Erfurt 5/100-21, Bl 38 v.

Ittem off den Frittagk vor Pfingsten [9. Juni 1538 - Pfingstsonntag]
Hatt man eyne melchzeuberin die ist
von Hockstedtt gewest zue erst ge
koppftt danach gebrannt was
[...]
dass sie nichtz hatt wollen
sage auch zwo stunde lassen
hengen im gefencknisz und
[...]
sie nichtz wollen sage [...]
hockstett für das haus gefuhrt und
[...]
sie für der Thür gekopfftt
Am Rand: Eyne Melch
Zeuberin gekopft
Zu Hochstedt
Eine weitere Quelle ist die Erphordische Chronika von Magister Johannes Vuellendorffius
StadtA Erfurt 5/100-26 S. 341
Darin steht:
Auf Freitag nach Bonifacy [5. Juni] hat der Rath zu Erffurt einer [...] / Lassen den Kopf abschlagen und danach mit Feuer verbrennen, die / ist eine Zeuberin zu Hochstedt gewest.
Am Rand:
Zeuberin verbrannt
Jahr 1550
| Zeile 1 | ||
| ANNO MDL | im Jahr 1550 | danach folgt eine Abbildung einer Pflugschar |
| Zeile 2 | ||
| V.D.M.I.AE. |
Die Buchstaben stehen für Verbum Domini Manet In Aeternum Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit |
danach folgt ein Kreuz (heute nicht mehr auszumachen) |
| DenAbschluss dieser Zeile bilden die Buchstsaben i.n.r.i. |
iesus nazarenus rex iudaeorum Jesus von Nazareth, König der Juden |
Erfurt und das Erfurtische Gebiet von 1793
Von Jakob Dominikus
1793
Band 1 Seiten 251 und 252
Als das Peterskloster in diesem Filial von Vieselbach noch größere Besitzungen hatte, als das itzige Freigut, das aus Haus, Hof, Garten und 248 ¾ Acker größtentheils Arthland, und eines Theils Busch, Baumflecke und Rieth, aber ohne besondere Gerechtigkeit besteht, so war es unter den Namen Hockerstedt, Hockestette, Hochestet, Hochstedte bekannt. Eine beträchtliche Anzahl Zinsen nebst einigen Gütern hatte ein gewisser Markgraf von Meißen Diemo an das Peterskloster geschenkt, die der Erzbischof Heinrich 1144. bestätigte. *)
Es gränzt an Azmannsdorf, Mönchenholzhausen, Büßleben, Linderbach und Vieselbach. Das Terrain ist leimicht, die Länderei ungehuft. Der Kleeanbau gelingt weniger, als der des Espersetts. Statt des ehemaligen großen Anisanbaues wird izt Flachs, aber nur zu häuslichen Nothdurft gepflanzt. Es fehlt eigentlich an Düngung, weil kein Wiesenwachs, wenig Futterkräuter vorhanden, und viel Stroh aus Mangel am Holze bei dem Brauen, Backen und Heizen verbraucht wird. Der seit 50 Jahren verfallene Steinbruch ist von unerträglichem Vortheil für die Gemeinde. Seine Verschossung trägt die Ausbeute nicht aus. An Wasser fehlt es nicht, ohneracht der Gemeindebach bei warmen und dürren Wetter auszutrocknen pflegt. Die Fischerei ist darinn noch unbedeutender, als dem Peterteich. ZU den Gemeinde-Rechte gehören: das Triftrecht, die kleine Koppelhut in der Vieselbacher Flur, die seit 1726. von der Regierung ertheilte Braugerechtigkeit. Ihre 4 Häuser sind meistens mit Ziegeln gedeckt. Die Schenkgerechtigkeit wird zu des Pachters Haus verpachtet. Die größte Summe ihrer Einkünfte hängt von dem Holzhauen und dem Mangel an Wasserbeschädigungen, wobei das Gras sehr oft von den Wiesen weggeschlemmt wird, ab. Sie können auf 100 Rthlr. kommen.
*) Gudenus codex dipl. I. p. 152.




