...noch mehr Spannung vom 21. Januar 2008:

Da Vattenfall anscheinend im Augenblick die Argumente ausgegangen sind, oder vielmehr weitere Gutachten noch nicht erstellt sind, wird eben versucht mit kleinen Bröckchen, die man dem scheinbar dummen Volk hinwirft, ein Einlenken vorgegaukelt. Großzügig wird bekanntgegeben, dass man eine Querung des Kammes des Thüringer Waldes mit 1.000 (!) Metern Erdverkabelung prüft. Tausend Meter sind ein Fliegenschiss an der Wand, wenn man die gesamte Strecke in Betracht zieht, die durch den Thüringer Wald führt. Für Hochstedt ändert sich dadurch nichts. Noch immer steht eine vage Versprechung Vattenfalls im Raum, die Leitung weiter westlich zu errichten. Die Frage ist nur: Ist das "weiter westlich" weit genug? Das Land Niedersachsen hat im Dezember 2007 ein neues Gesetz beschlossen, dass wir unserer Landesregierung zur Nachahmung empfehlen können. Dies haben wir auch in Briefen an die Fraktionen im Thüringer Landtag deutlich gemacht, indem wir darauf hingewiesen und den Gesetzestext beigelegt haben.Vielleicht hilft ein Blick über den Tellerrand zu den Kollegen in anderen Bundesländern?

 

Die Landesregierung von Niedersachsen mit Christian Wulf (CDU) an der Spitze hat im Dezember ein Erdkabelgesetz auf den Weg gebracht.Mit dem Gesetz wird erreicht, dass im Abstand von 200 m bei Einzelwohnhäusern und 400 m bei Wohnsiedlungen der Netzausbau nicht als Freileitung sondern nur erdverlegt erfolgen darf. Auch Landschaftsschutzgebiete dürfen nicht von Freileitung gequert bzw. durchzogen werden. Das Erdkabelgesetz und die Abstandsregelungen zielen eindeutig auf den Schutz der Wohnumfeldqualität und des

Landschaftsbildes.

Ein kleiner Triumph bleibt aber für die Brgerinitiativen schon: Vattenfall hinkt seiner Planung gewaltig hinterher.