Die Siegel der Gemeinde Hochstedt

Das Aussehen des Gemeindesiegels von Hochstedt änderte sich im Laufe der Zeit.

 

1840-1850

Die im Mittelalter entstandene Selbstverwaltung für die Regelung des sozialen Lebens in den Dörfern reichte im 19. Jh. nicht mehr aus und das Gemeinderecht erwies sich als reformbedürftig. Im Jahr 1840 wurde die erste Gemeindeordnung für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach verabschiedet. Nach deren Inkrafttreten mußte auch Hochstedt ein Siegel führen, welches nach bisherigen Erkenntnissen erstmals 1842 gebraucht worden war.
 
 
 
1850-1912

Mit der Gemeindeordnung von 1850 legten sich die meisten Orte im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach neue Siegel zu. Das Hochstedter, das durch sein Bild die Zugehörigkeit zum sächsischen Großherzogtum symbolisierte, wurde spätestens 1855 in Gebrauch genommen.

 

 

 

1912-1922

Im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach fand 1912 eine Überprüfung der Gemeindesiegel statt. Es wurde festgelegt, dass das sächsische Staatswappen nicht mehr in den Gemeindesiegeln verwendet werden durfte und durch aussagekräftige Symbole ersetzt werden sollte. Der Vorschlag für das neue Siegelbild der Gemeinde kam aus dem Bereich des Direktors des I. Verwaltungsbezirkes. Ausgehend davon, dass sich im Ort Besitz des ehemaligen Petersklosters in Erfurt befand, auf das auch das Gut zurückging, wurde die Figur des heiligen Petrus, erkennbar an einem überdimensionalen Schlüssel in das Siegel aufgenommen.

 

 

1922-1935/38

Nachdem die Fürsten in Thüringen abgedankt hatten wurden umfangreiche Territorialreformpläne entwickelt. Die bis dahin bestehenden Kleinstaaten wurden zusammen geführt und 1920 die vorläufige Verfassung des Landes Thüringen durch den Volksrat angenommen. Mit einer neuen Kreiseinteilung, die im Oktober 1922 in Kraft trat, war die Kleinstaaterei überwunden. Im Zusammenhang mit der neuen Kreis- und Gemeindeordnung musste 1922 für Hochstedt ein neues Siegel beschafft werden, welches in seiner Form vorgeschrieben war. Da die Frist zur Veränderung des Siegels zu kurz war um ein neues Siegelbild für Hochstedt zu entwerfen, behielt der Ort das Bild von 1912 bei.

 

 

1938-1943 und 1945-1952

Laut der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 hatten die Gemeinden Dienstsiegel zu führen. In einer Verfügung von 1937 wurde dann konkretisiert, daß die Gemeinden, die zur Führung eines Wappens berechtigt sind, die also ein eigenes Zeichen, Sinnbild oder sonstiges Wappen bereits im Siegel bzw. Stempel führen, dieses im Dienstsiegel weiter führen dürfen. Die Unkenntnis der Weimarer Kreisverwaltung lies aber nicht nur Wappen auf den Siegeln zu, sondern auch fälschlicherweise die Siegelbilder, die seit den 20er Jahren gebräuchlich waren. Andere Kreise führten hingegen seit 1937/38 bereits Siegel mit dem nationalsozialistischen Hoheitsadler. Nach Ende des Krieges wurde auf dieses, eigentlich fälschlich angefertigte Siegel zurückgegriffen.

 

 

1943-1945

Zu Beginn der vierziger Jahre erfolgte dann, ausgehend von einer Initiative aus Hochstedt, eine Änderung der Gemeindesiegel im Landkreis Weimar. Seit 1941/42 führten dann die meisten Gemeinden den nationalsozialistischen Hoheitsadler im Siegel.

 

 

1952

In seiner Sitzung am 12.05.1952 beschloß der Gemeinderat die Einführung eines neuen Gemeindesiegels. Es dokumentiert die veränderte verwaltungsmäßige Zugehörigkeit Hochstedts seit dem 01.07.1950. Das Siegel war aber nicht lange in Gebrauch. Die Verwaltungsreform von 1952 nahm den Gemeinden das Selbstverwaltungsrecht und seit Mai 1953 führten die Gemeinden das Emblem der DDR in den Siegeln.

 

In Auszügen aus "Hochstedt - eine Ortsgeschichte" von Dagmar und Walter Blaha

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