Die Zeit bis zur ersten urkundlichen Erwähnung 

Bei Sohnstedt entspringt ein Bach, der sich in nördliche Richtung schlängelt und bei Wallichen in die Gramme mündet. Unterwegs nähren weitere Quellen das fließende Gewässer. Etwa in der Hälfte seines Verlaufs, liegt eingebettet in einem bewaldeten Tal, Hochstedt.

Der Ort liegt südlich im Thüringer Becken, dessen Struktur vor etwa 1,5 Millionen Jahren im Pleistozän als Grenze der letzten Eiszeit, also als Endmoränenlanschaft entstand. Im Erdaltertum war dieses Gebiet lange Zeit Meeresraum. Es wurde mit seinen abgelagerten Sedimenten mehrfach in süd-westlicher oder nord-östlicher Richtung aufgefaltet und angehoben aber auch abgetragen und eigeebnet.

Wesentliche sogenannte Störungen im Thüringer Becken sind weitgespannte Aufwölbungen des Trias über Salzkissen von Zechstein. Diese sind zum Beispiel der Ettersberg und das Tannrodaer Gewölbe. Im Tertiär wurden die umliegenden Gebirge emporgehoben und eine Tiefebene nahm das Thüringer Becken ein.

Das Becken, welches zum großen Teil durch die Unstrut und ihre Nebenflüsse entwässert wird, war ursprünglich fast zusammenhängend von Eichen-, Hainbuchen- und Rotbuchenwäldern bedeckt. In kontinentalem und relativ niederschlagsarmen Klima mit zum Teil weniger als 500 Millimetern Jahresniederschlag konnten sich humusreiche Lehmböden entwickeln.

Wann sich in der kleinen, sicherlich schon damals fruchtbaren Hochstedter Senke erste Siedler niederließen lässt sich nicht ermittel, da (bisher) keine archäologischen Bodenfunde vorliegen. Kürt schreibt in Aus Vieselbachs Vergangenheit, dass  die ältesten Ortsnamen auf -ingen enden und die Namen mit -stedt am Ende darauf folgten. Diese  ließen sich wiedrum zwei Gruppen zuordnen. Zum einen in die, welche einfach Stedt, Stedten heißen oder mit Landschaftsmerkmalen gebildet werden und zum zweiten solche, die mit Personennamen gebildet sind. Die erste Gruppe wird dabei als die ältere betrachtet.

Flurbezeichnungen in der Nähe Hochstedts, wie Auf der Kummel verweisen auf die germanische Zeit vom 3. bis Mitte des 5. Jahrhunderts. 

Ersterwähnungsurkunde vom Jahr 1104 des Erzbischofs Ruthard von Mainz

 

 
Im Jahr 1104 stellte Erzbischhof Ruthard von Mainz eine Urkunde aus, mit der er die Abtei St. Peter zu Erfurt in seinen besonderen Schutz nahm und ihr die Besitzungen an 24 Orten bestätigte. Darunter wird auch Hackkensteten - das heutige Hochstedt - aufgeführt. Für Hochstedt bedeutet dies die erste schriftliche Erwähnung. Das Original der Urkunde ist nicht erhalten geblieben. Eine Abschrift aus dem 15. Jahrhundert existiert jedoch im Urkundenverzeichnis des Erfurter Petersklosters.

Wortlaut:
“Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Allen Gläubigen, sowohl den heutigen als auch den zukünftigen, soll bekannt sein, was ich, Ruthard, Erzbischof von Mainz, rechtskräftig beschließe. Was auch immer durch gottesfürchtige Bestimmungen meiner Vorgänger festgelegt wurde, was sie zu beschließen versäumt haben und was infolge Alters oder Vergessens fehlerhaft ist, stelle ich wieder her. Großzügig bestimme ich, auch in Ehrerbietung gegenüber der Absicht christlicher Männer, deren Rat und Zuverlässigkeit sicher sind, dass ich die Abtei von St. Peter in Erfurt unter meinen Schutz nehme, auch alle, die die Liebe Gottes besitzen und immer diesem Kloster und dieser Abtei angehören werden.
In Übereinstimmung mit der Absicht meiner Vorfahren verfüge auch ich durch Bekräftigung dieser Urkunde durch mein Siegel und mit Rücksicht auf den Kirchenbann, dass ein Ort und alles, was er an Gütern hat, an Leuten, Weiden und Äckern, an Mühlen, Gärten, Gewässern, Fischerei und allen Grundstücken, die er jetzt besitzet oder besitzen wird, wenn er sie rechtmäßig erwirbt, von niemandem geschädigt und zu sehr belastet wird. Die Besitzungen sind hier aufgeführt: in Erfurt, Alach, Bindersleben, Dittelstedt, Wegesseren (?), Mölsen, Tiefthal, Frankenroda, Aschara, Gottstedt, Udestedt, Bischleben, Kerspleben, Vippach, Töttleben, Arenshausen, Sömmern, Hochstedt, Linderbach, Ballhausen, Dachwig, Toruua (?), Behrungen und Monegescelle (? evtl. Mönchenholzhausen). Diese Orte sollen von aller weltlichen Steuer frei sein, von Belastungen durch Vögte oder andere weltliche Personen. Das Kloster und die Abtei sollen bei Gott die freie Entscheidung bei der Wahl eines Vogtes haben. Freilich kann nur derjenige zum Vogt angenommen werden, den der Abt selbst dazu bestimmt hat. Wenn aber irgend jemand entgegen unserer Ermächtigung einen der erwähnten Orte stört, der soll beim Teufel niemals erlöst und zu ewigem Höllenfeuer verurteilt werden.
Da wir wollen, dass dieses rechtskräftig und unverändert bleibt, bekräftigen wir diese Urkunde durch Abdruck unseres Siegels. Dafür sind Zeugen: Vogt Embricho; Vogt Otto; Heinrich, Archidiakon am Mainzer Bischofssitz; Graf Konrad; Graf Ludwig und sein Sohn; Graf Erwin und sein Sohn; Bilgrim von Treffurt; Embrico; Wülferich; Reinbot; Dietmar; Saxo und Hildebrecht.
Dieses aber wurde im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1104 verhandelt zur 13. Indiktion.
 Aus: “Kerspleben & Töttleben - Beiträge aus 900 Jahren Ortsgeschichte”
Übersetzung: Prof. Dr. Joachim Kuhles, Weimar
Abschrift aus dem 15. Jh. im Diplomatar des Petersklosters (Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, Ms. Boruss. fol. 81, Bl. 43r/v)

Anmerkung:

In seiner Übersetzung vermutete Prof. Dr. Joachim Kuhles, dass es sich beim in Zeile 17 genannte Ort "Hackkensteten" um die Wüstung Hattstedt zwischen Nottleben und Gamstädt handelt. Gemeint ist jedoch Hochstedt. Vierzig Jahre später ist in einer weiteren Urkunde von "Hachsteti" die Rede.

Marggraf Conrad giebt seinen Consens zu einer Schenckunq nach Erfurt.

Noch in diesem Jahr ist in Marggraf Comrads Nahmen zu Erfurt folgende Handlung verrichtet worden. Einer von seinen Ministerialen, nahmens Diemo, ward ein Münch im Kloster S. Petri und Pauli zu Erfurt, und brachte seine Güter mit ins Kloster. Solche bestunden aus 8. Hufen, nebst darzu gehörigen Leibeigenen und einem Weinberge zu Hochstedt, wie auch drey Hufen zu Urleiben. Weil nun solche Stücke von Marggraf Conraden zu Lehn gingen, so muste er erst seinen Consens darzu geben, und also hat er besagte Güter und Leute Grafen Sizoni und Lamberten übergeben, welche sie hernach auf dem Altar derer bemeldten Apostel überreichet und geopfert haben...

 Auszug aus:

Geschichte des Durchlauchtigen Fürsten, Herrn Conrads des Großen, Geborenen Grafen von Wettin, Marggrafen zu Meißen und Lausitz, Aus tüchtigen Urkunden zusammen gebracht von Christian Schöttgen. (von 1745)

Urkundentext vom 20. Juni 1327,  in welchem Hermann, Graf von Gleichen der Stadt Erfurt für die Zahlung von 200 Mark die Grafschaft Vieselbach als Pfand überlässt. Neben weiteren Dörfern in der Umgebung wird Hochstedt (Hacstete) genannt.

Aus dem Urkundenbuch von Erfurt, Band II
Herausgegeben von der Historischen Commission der Provinz Sachsen
Bearbeitet von Dr. Carl Beyer

Aufzeichnung zur Hinrichtung einer wegen Hexerei (Milchzauberei) verurteilten Frau in Hochstedt. Der Inhalt des Textes stammt aus

Wolf Wambachs Aufzeichnungen 1507 - 1547
StadtA Erfurt 5/100-21, Bl 38 v.

 

Ittem off den Frittagk vor Pfingsten [9. Juni 1538 - Pfingstsonntag]
Hatt man eyne melchzeuberin die ist

von Hockstedtt gewest zue erst ge
koppftt danach gebrannt was

[...]
dass sie nichtz hatt wollen
sage auch zwo stunde lassen

hengen im gefencknisz und
[...]
sie nichtz wollen sage [...]
hockstett für das haus gefuhrt und
[...]
sie für der Thür gekopfftt

Am Rand: Eyne Melch
Zeuberin gekopft
Zu Hochstedt

 

 

 

Eine weitere Quelle ist die Erphordische Chronika von Magister Johannes Vuellendorffius
StadtA Erfurt 5/100-26 S. 341

Darin steht:

Auf Freitag nach Bonifacy [5. Juni] hat der Rath zu Erffurt einer [...] / Lassen den Kopf abschlagen und danach mit Feuer verbrennen, die / ist eine Zeuberin zu Hochstedt gewest.

Am Rand:
Zeuberin verbrannt 

Eines der ältesten Zeugnisse der Vergangenheit stellt eine mittlerweile stark verwitterte Sandsteintafel dar, die eingelassen in eine Hausmauer des Grundstückes Waidgarten 8 zusehen ist. Sie stammt, wie die Inschrift verrät aus dem Jahr 1550.
 
Die Inschrift lautet in den beiden Zeilen:
Zeile 1    
ANNO MDL  im Jahr 1550 danach folgt eine Abbildung einer Pflugschar
     
Zeile 2     
V.D.M.I.AE.

Die Buchstaben stehen für

Verbum Domini Manet In Aeternum

Das Wort Gottes  bleibt in Ewigkeit

danach folgt ein Kreuz (heute nicht mehr auszumachen)
DenAbschluss dieser Zeile bilden die Buchstsaben i.n.r.i.

iesus nazarenus rex iudaeorum

Jesus von Nazareth, König der Juden 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Versuch der Rekonstruktion des Schriftbildes und der Gestaltungselemente:
Die Tafel zeugt vom Bekenntnis zum evangelischen Glauben des ehemaligen Besitzers. 
Jakob Dominikus beschrieb 1793 Erfurt und das Erfurtische Gebiet, somit auch alle umliegenden Dörfer, wie Hochstedt.
 
Titel:
Erfurt und das Erfurtische Gebiet: nach geographischen, physischen, statistischen, politischen und geschichtlichen Verhältnissen : eine von der Akademie der nützlichen Wissenschaften zu Erfurt mitgekrönte Preisschrift von M. Jakob Dominikus, Band 1-2

 

Erfurt und das Erfurtische Gebiet
Von Jakob Dominikus
1793

Band 1 Seiten 251 und 252
 
 
VII. Hochstädt.
Als das Peterskloster in diesem Filial von Vieselbach noch größere Besitzungen hatte, als das itzige Freigut, das aus Haus, Hof, Garten und 248 ¾ Acker größtentheils Arthland, und eines Theils Busch, Baumflecke und Rieth, aber ohne besondere Gerechtigkeit besteht, so war es unter den Namen Hockerstedt, Hockestette, Hochestet, Hochstedte bekannt. Eine beträchtliche Anzahl Zinsen nebst einigen Gütern hatte ein gewisser Markgraf von Meißen Diemo an das Peterskloster geschenkt, die der Erzbischof Heinrich 1144. bestätigte. *)
Es gränzt an Azmannsdorf, Mönchenholzhausen, Büßleben, Linderbach und Vieselbach. Das Terrain ist leimicht, die Länderei ungehuft. Der Kleeanbau gelingt weniger, als der des Espersetts. Statt des ehemaligen großen Anisanbaues wird izt Flachs, aber nur zu häuslichen Nothdurft gepflanzt. Es fehlt eigentlich an Düngung, weil kein Wiesenwachs, wenig Futterkräuter vorhanden, und viel Stroh aus Mangel am Holze bei dem Brauen, Backen und Heizen verbraucht wird. Der seit 50 Jahren verfallene Steinbruch ist von unerträglichem Vortheil für die Gemeinde. Seine Verschossung trägt die Ausbeute nicht aus. An Wasser fehlt es nicht, ohneracht der Gemeindebach bei warmen und dürren Wetter auszutrocknen pflegt. Die Fischerei ist darinn noch unbedeutender, als dem Peterteich. ZU den Gemeinde-Rechte gehören: das Triftrecht, die kleine Koppelhut in der Vieselbacher Flur, die seit 1726. von der Regierung ertheilte Braugerechtigkeit. Ihre 4 Häuser sind meistens mit Ziegeln gedeckt. Die Schenkgerechtigkeit wird zu des Pachters Haus verpachtet. Die größte Summe ihrer Einkünfte hängt von dem Holzhauen und dem Mangel an Wasserbeschädigungen, wobei das Gras sehr oft von den Wiesen weggeschlemmt wird, ab. Sie können auf 100 Rthlr. kommen.

*) Gudenus codex dipl. I. p. 152.